Auch in Ottweiler gilt: Das Füttern von Tauben ist gesetzlich untersagt!
§10 der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen in der Stadt Ottweiler besagt nämlich:
"Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grünund Erholungsanlagen nicht gefüttert werden. Das Fütterungsverbot erfasst auch das Auslegen von Futter, das von Tauben erfahrungsgemäß aufgenommen werden kann."
Wie es die Taube geschafft hat, so erfolgreich unsere Städte zu erobern, wo sie herkommt und warum Füttern mit Brot nicht gut für sie ist, können Sie auf der Seite des Bundesverbandes nachlesen. Hier der Link.